Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löst am 01.01.2019 die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Alle Verpackungen, die in privaten Haushalten (oder gleichgesetzten Anfallstellen wie Imbissbetriebe, Lieferdienste, Krankenhäuser, Kinos, Behörden usw.) anfallen, sind Verkaufsverpackungen, die gebührenpflichtig über ein zugelassenes Entsorgungssystem (z.B. Noventiz GmbH, Interseroh, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH usw.) zu entsorgen sind. Wer befüllten Verpackungen in den Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer), ist verpflichtet, diese Verpackungen zu lizenzieren.

Erstinverkehrbringer müssen sich bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Nach der Registrierung müssen die in Verkehr gebrachten Mengen dem Entsorger und  parallel der ZSVR gemeldet werden. Bei Serviceverpackungen (wie z. B. Tragetaschen) kann die Pflicht der Lizenzierung auf den Vorlieferanten übertragen werden.

Wir, die AJH Druck & Technik Helge Klemt e.K., sind bei der ZVSR//LUCID seit dem 1.1.2019 regisriert (Reg-Nr. DE5254078605396). Die Firma Noventiz GmbH haben wir mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem VerpackG durch Lizenzierung beauftragt.

Damit bieten wir unseren Kunden den Service, die Beteiligungskosten an einem Dualen System gemäß den Kriterien des VerpackG bequem über uns zu entrichten – ohne zusätzliche Bearbeitungskosten. Mit der Abrechnung über AJH Druck & Technik werden die Kosten direkt von uns an die Firma Noventiz GmbH abgeführt und nachweislich auf Ihrer Rechnung als separate Position aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen nicht rechtsverbindlich sind. Beratungen dazu erhalten Sie bei verwschiedenen Institutionen wie z.B. der IHK, Händlerverbänden bzw. Entsorgungsunternehmen.

Informationen zum Thema:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/verpackungsgesetz/

NOVENTIZ Klimazertifikat
klimazertifikat.pdf

Teilnahmebescheinigung am Lizensierungssystem der NOVENTIZ GmbH
NOVENTIZ_GmbH_Bestaetigung_2022-1.pdf
NOVENTIZ_GmbH_Bestaetigung_2022-2.pdf