Information zur PPWR/VerpackDG – gültig ab 12.08.2026
Erweiterte Herstellerverantwortung (Systembeteiligung)  

Ab 12.08.2026 wird das aktuell geltende deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) durch die sogenannte EU-Verpackungsverordnung [Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle; kurz: PPWR] und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt.

Wir möchten daher informieren, wie wir künftig die Lieferung der Serviceverpackungen – Tragetaschen, Seidenpapier etc. handhaben werden.

Die Bestimmung des Erzeugers ist die elementare Voraussetzung zur Ermittlung des Herstellers in der neuen Gesetzgebung. Gemäß PPWR ist dabei zwischen Neutralartikeln und Auftragsproduktionen zu unterscheiden.

  • Wer seine Marke, seinen Namen oder sein Logo anbringen lässt, erteilt eine Auftragsproduktion und gilt als Erzeuger. Ausnahmen gelten hier lediglich für Kleinstunternehmen.
  • Bei Neutralartikeln gilt das fertigende Unternehmen, welches die Verpackung erstmals in seiner endgültigen Form vertreibt, als Erzeuger.

Erzeuger- und Herstellereigenschaft stimmen in vielen Fällen überein.

Welche Konsequenzen hat dies für unsere aktuellen Geschäftsbeziehungen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung (Systembeteiligung):

Sie beziehen Tragetaschen, Beutel, Seidenpapier von uns.

Neutralartikel (unbedruckt bzw. vollflächig farbig oder mit Standardmotiven bedruckt)

Wir oder unser Lieferant gilt bereits als Erzeuger sowie Hersteller. Somit sind wir verpflichtet ab 12.08.2026 alle Neutralartikel bereits systembeteiligt zu verkaufen. Aus diesem Grund werden unsere aktuellen Preise sich ändern, die Systembeteiligungskosten includiert.

Auftragsfertigungen (wir fertigen für Sie Tragetaschen, Seidenpapier etc. mit individuellem Werbeaufdruck / Botschaft / Logo / Marke)

Sofern uns bislang gem. § 7 Abs. 2 VerpackG eine Delegation vorlag, haben wir die Lizenzierungspflichten gem. § 7-11 VerpackG, für die entsprechenden Serviceverpackungen übernommen.

Die neue Rechtslage sieht eine entsprechende Delegation der Pflichten bezüglich Serviceverpackungen nicht mehr vor, denn der Auftraggeber gilt hier als Erzeuger und Hersteller im Sinne der PPWR. Was zur Folge hat, dass  der Auftraggeber die Pflichten gem. § 6-10 VerpackDG selbst erfüllen und selbst auch entsprechende Zahlungen leisten muss.

Es sei denn Sie gelten als Kleinstunternehmen, gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, nur in diesem Fall gelten wir bereits als Hersteller und müssen die Systembeteiligung gewährleisten. 

(Definition Kleinstunternehmen:  Weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – Hinweis: Bei Beteiligungen oder Unternehmensverbünden müssen eventuell auch die Daten von Partner- oder Muttergesellschaften hinzuaddiert werden.)

Sofern dies auf Sie zutrifft, brauchen wir bei der nächsten Auftragserteilung diesbezüglich eine schriftliche Information, ansonsten nehmen wir an, dass Sie kein Kleinstunternehmen sind.

Folgende Verpflichtungen gemäß § 6-10 VerpackDG muss der Hersteller im Zuge der Erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen:

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 6 VerpackDG)
  • die Systembeteiligung bei einem System (§ 3 Abs. 8 VerpackDG / (§ 7 VerpackDG) vornehmen
  • Datenmeldungen an die Zentrale Stelle einreichen (§ 9 VerpackDG)
  • bei Überschreitung der Mengenschwellen eine Vollständigkeitserklärung hinterlegen (§ 10 VerpackDG)

Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

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Diese Informationen sind nur dazu gedacht, Ihnen einen allgemeinen Überblick zu vermitteln und bilden keine rechtsverbindliche Meinung zu einem speziellen Sachverhalt ab. Sie sind auch nicht dazu bestimmt, Rechtsberatung auf einem bestimmten Gebiet darzustellen. Wir versuchen die Genauigkeit der Informationen, wie sie in der Übersicht enthalten sind, sicherzustellen, können aber nicht gewährleisten, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind und übernehmen daher keinerlei Haftung in Bezug auf die in der Übersicht enthaltenen Informationen. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, sollten Sie die Unterstützung Ihrer Rechtsabteilung, Ihres zuständigen Branchenverbandes oder einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei suchen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang bzw. hier:

https://www.verpackungsregister.org/ppwr/serviceverpackungen

Papiertaschen in fuchsia und grau mit schwarzem Spitzenmotiv, schwarze Henkel, 3 Größen

Papiertaschen im Onlineshop

bunte Papiertaschen mit Werbung für den Tourismus im Erzgebirge

Messetaschen Tourismus

naturfarbige Baumwolltasche mit langen Henkeln, grau bedruckt mit Motiv Hand aufs Herz Epilepsiezentrum Kleinwachau

Hochwertige Baumwolltaschen

tausendtypentragetaschen - Nonwoventasche Photo - Elastik Belts GmbH

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Übrigens die ganze Vielfalt unserer bedruckten Tragetaschen finden Sie hier:

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